Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen für Helme, Bekleidung, Zubehör sowie Ersatz- und Verschleißteile

 

I. Vertragsschluss

 

Vertragsabschlüsse erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen.

 

Ihre Bestellung ist ein bindendes Angebot an uns. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen, gerechnet ab Abgabe des Angebots (Absendedatum) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

 

II. Preise

 

Die genannten Preise verstehen sich in EURO (EUR) einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager Neunkirchen / Siegerland (Deutschland).
Etwaige Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet, siehe Online-Shop.

 

Er gelten allein die im Online-Shop und in der aktuellen Werbung genannten Preise. Die angegeben Preise sind gleich wo Sie angegeben wurden freibleibend und unverbindlich.

 

III. Eigentumsvorbehalt

 

In allen Fällen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

IV. Widerrufsbelehrung

 

WIDERRUFSBELEHRUNG
(gültig für Lieferungen innerhalb der BRD. Ausland auf Anfrage)

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht diesen Vertrag binnen 1 Monat ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Zweirad GRISSE, Inhaber Jürgen GRISSE
Kölner Strasse 188
57290 Neunkirchen
Telefon: 0 27 35 / 32 23
Telefax: 0 27 35 / 38 07
e-Mail: widerruf@zweirad-grisse.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefon, Telefax, e-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.
Sie haben die Waren binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

V. Gewährleistung

 

1) Ist die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir sind berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache an den Käufer.

 

2) Zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen ist die Vorlage des Originalkaufbeleges erforderlich. Die Möglichkeit den Kauf fehlerhafter Ware von uns anderweitig nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.

 

VI. Haftung

 

1) Wir haften nicht für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden. Hiervon unberüht bleiben Ansprüche wegen Arglist oder Rechtsmängeln sowie aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unerlaubter Handlung und solche Schäden, die nach dem Produkthaftplichtgesetz ersatzpflichtig sind.

 

2) Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln unserer Erfüllungsgehilfen sind wir nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

 

VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Das Wiener-UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

Stand: 01.05.2009. Änderungen Vorbehalten.

 


 

Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile

 

I. Zahlung

 

1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

 

2) Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

 

II. Lieferung und Lieferverzug

 

1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

 

2) Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchsten 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessen Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. De Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

 

3) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.

 

4) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hintern, den Kaufgegenstand bis zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

 

III. Abnahme

 

1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme kann der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

 

2) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

 

1) Der Kaufgegenstand bleicht bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

 

2) Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nu unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkehrswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nu unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

 

3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich die Nutzung einräumen.

 

V. Sachmangel

 

1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

 

2) Für die Abwicklung auf Mängelbeseitigung gilt folgenden: Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen oder Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

 

VI. Haftung

 

1) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

 

2) Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

3) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.

 

4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

VII. Haftung

 

In allen Fällen vertraglicher oder gesetzlicher Haftung sind wir nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln unserer Erfüllungsgehilfen zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

 

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gild die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Das Wiener-UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

IIX. Salvatorische Klausel

 

Sollte ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und dadurch unwirksam sein, so wird nur dieser Punkt ungültig.

 

Stand: 01.01.2004. Änderungen Vorbehalten.

 

 


 

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Aggregaten und deren Teilen sowie für Kostenvoranschläge

 

I. Auftragserteilung

 

1) Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.

 

2) Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

 

3) Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

 

II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

 

1) Auf Verlangen des Auftragsgebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

 

2) Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

 

3) Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

 

III. Fertigstellung

 

1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragsnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

 

2) Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung des Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragsnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

 

3) Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzten.

 

4) Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

 

IV. Abnahme

 

1) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragsnehmers, soweit nichts anders vereinbart ist.

 

2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 4 Werktagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

 

3) Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

V. Berechnung des Auftrages

 

1) In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossenen Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

 

2) Wird er Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten aufzuführen sind.

 

3) Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

 

4) Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

 

5) Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftagnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

 

VI. Zahlung

 

1) Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

 

2) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen auf dem Reparaturauftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

VII. Erweitertes Pfandrecht

 

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

 

VIII. Sachmangel

 

1) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgebenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche in dem in den Ziffern 4 bis 5 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

 

2) Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggebereien juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen

 

3) Bei arglistigen Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

 

4) Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt 4) a) der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
b) Wird der Reparaturgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit Zustimmung des Auftragnehmers an den dem Ort der betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten KFZ-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Auftragnehmer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.

 

5) Erfolgt in dem Ausnahmefall der Ziffer 4b) die Mängelbeseitigung in einer anderen (der Vertriebsorganisation des Auftragsnehmers angehörenden=) Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem aufgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflcihtet.

 

IX. Haftung

 

1) Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

 

2) Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

X. Eigentumsvorbehalt

 

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

 

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gild die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Das Wiener-UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

XII. Salvatorische Klausel

 

Sollte ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und dadurch unwirksam sein, so wird nur dieser Punkt ungültig.

 

Stand: 01.01.2004. Änderungen Vorbehalten.

 


 

Nutzungs- und Probefahrtbedingungen

 

I. Übergabe und Benutzung

 

Das Fahrzeug wird vollgetankt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln.

 

Ohne schriftliche Genehmigung des Verleihers darf er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen.

 

Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verleihers durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht in jedem Fall dem Verleiher zu.

 

Der Verleiher überläßt dem Benutzer das Fahrzeug für eine Probefahrt bzw. für die Benutzung während des angegeben Zeitraums.

 

II. Haftung des Benutzers

 

Der Benutzer haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges dem Verleiher gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich Untergang (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen, gleichgültig, durch wen die Schäden oder der Untergang verursacht wurden.

 

Für den Fall des Eintritts eines Unfallschadens während der Nutzungsdauer verpflichtet sich der Benutzer, die gesamten Schadensersatzansprüche an den Verleiher abzutreten.

 

III. Haftungsausschluß des Verleihers

 

Der Verleiher haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn, der Verleiher handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

Gegen Betriebsangehörige und Erfüllungsgehilfen des Verleihers können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen den Verleiher selbst nicht bestehen. Der Benutzer wird den Verleiher von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung des Verleihers für den Schaden eintritt. Fälle, in denen die Versicherung zwar einen Schaden regulieren muß, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Benutzer Rückgriff nehmen kann, berühren den Verleiher nicht.

 

Der Benutzer stellt den Verleiher von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder durch eine dritte Person frei. Der Verleiher ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer zu nehmen.

 

IV. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

 

Zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Benutzer jeweils der Zustimmung des Verleiher.

 

V. Erfordernisse im Fall eines Schadens

 

Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis, bei dem das Fahrzeug beschädigt wird) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahr-zeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich und schriftlich den Verleiher sowie die nächste Polizeidienststelle.

 

Der Bericht an den Verleiher soll auf jeden Fall folgende Angaben enthalten:
Datum und Uhrzeit des Unfalls
Ort des Unfalls
Adresse des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Unfalls
Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde,
Ausstellungsdatum)
Adresse der anderen am Unfall beteiligten Parteien und Kennzeichen des / der am Unfall beteiligten Fahrzeuges / Fahrzeuge
Detaillierter Bericht über den Unfall (einschließlich Zeichnung
Namen und Adressen möglicher Zeugen)
Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden)
Angaben über den Ort, an dem sich das Fahrzeug befindet

 

VI. Rückgabe

 

Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder laut Vereinbarung zurückzugeben.

 

Bei nicht rechtzeitger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der dem Verleiher aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht.

 

Der Verleiher ist insbesondere berechtigt, für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Fahrzeuges und / oder der Fahrzeugpapiere bzw. der Fahrzeugschlüssel die vereinbarte Tagesmiete zu fordern. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vorbehalten.

 

VII. Datenschutz

 

Der Benutzer ist damit einverstanden, daß seine persönliche Daten vom Verleiher gespeichert werden. Der Verleiher verpflichtet sich, die gespeicherten Daten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verleihverhältnis zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Bearbeitung der persöhnlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

 

Für den Fall, daß vom Benutzer gemachte Angaben falsch sind, das geliehene Fahrzeug nicht innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Verleihzeit zurückgegeben wird oder vom Benutzer ausgestellte Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden, ist der Verleiher berechtigt, die persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG an Dritte weiterzuleiten (§§ 27 ff. BDSG).

 

VIII. Verschiedenes

 

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

 

Der Benutzer hat nicht das recht, das Fahrzeug - aufgrund anerkannter oder angeblicher Forderungen gegenüber dem Verleiher - zurückzuhalten.

 

Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, wie es bei Streitigkeiten zwischen deutschen Parteien in Deutschland angewendet wird.

 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

1) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt in allen Fällen Neunkirchen / Siegerland (Deutschland).

 

2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, wobei die Regelungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen keine Anwendung finden. An ihre Stelle treten BGB und HGB.

 

XII. Salvatorische Klausel

 

Sollte ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und dadurch unwirksam sein, so wird nur dieser Punkt ungültig.

 

Stand: 01.01.2004. Änderungen Vorbehalten.

 


 

Inhalt des Onlinangebotes

 

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haffungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. dürch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

 

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu Löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 


 

Verweise und Links

 

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Urheber- und Kennzeichenrecht

 

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